Die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz
Die Pausen sind in § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Die Regel ist kurz: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden stehen mindestens 30 Minuten Ruhepause zu, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
Außerdem darf niemand länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten. Die Pause muss also spätestens nach 6 Stunden beginnen, nicht erst am Ende des Tages.
| Arbeitszeit am Tag | Mindestpause | Beispiel |
|---|---|---|
| bis 6 Stunden | keine Pflicht | 8:00 bis 14:00 |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | 8:00 bis 16:30 mit 30 Minuten Pause |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten | 7:00 bis 16:45 mit 45 Minuten Pause |
Das Gesetz zählt die Arbeitszeit ohne Pausen. Wer 6 Stunden und 1 Minute arbeitet, braucht also bereits 30 Minuten Pause.
Diese Regeln gelten für Beschäftigte ab 18 Jahren. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der Arbeitsvertrag können längere Pausen vorsehen. Für Ihren Fall gilt immer der konkrete Vertrag; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie viel Pause bei 8 Stunden Arbeit?
Bei 8 Stunden Arbeit sind es mindestens 30 Minuten Pause. Wer also 8 Stunden arbeiten soll, ist mit Pause 8,5 Stunden im Betrieb, zum Beispiel von 8:00 bis 16:30.
- Kommen 8:00
- Pause 12:00 bis 12:30
- Gehen 16:30
- Anwesend 8:30
- Arbeitszeit 8:00 = 8,00 Stunden
Bei genau 9 Stunden reichen ebenfalls 30 Minuten. Erst ab der ersten Minute über 9 Stunden werden 45 Minuten fällig. Bei 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben, viele machen trotzdem eine kurze.
Darf man die Pause aufteilen?
Ja. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 30 Minuten können also zwei Pausen zu je 15 Minuten sein, 45 Minuten zum Beispiel 15 und 30 Minuten.
Kürzere Unterbrechungen, etwa 5 Minuten für einen Kaffee, zählen nicht als Ruhepause im Sinne des Gesetzes. Sie sind entweder normale Arbeitszeit oder eine Kurzpause, die der Betrieb gesondert regelt.
Die Pause muss im Voraus feststehen, zumindest als Zeitraum. Eine Pause, bei der man jederzeit zur Arbeit gerufen werden kann, ist keine echte Ruhepause.
Ist die Pause bezahlt?
In der Regel nicht. Die gesetzliche Ruhepause ist keine Arbeitszeit und wird deshalb normalerweise nicht bezahlt. Manche Arbeitgeber zahlen die Pause trotzdem, das steht dann im Vertrag oder Tarifvertrag.
Für den Stundenzettel heißt das: Die Pause wird von der Anwesenheit abgezogen. Ist sie bezahlt, bleibt sie in der Arbeitszeit. Unsere Stundenzettel haben dafür eine eigene Option.
Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
Neben der Pause gibt es die Ruhezeit nach § 5 ArbZG: Nach Feierabend müssen mindestens 11 Stunden ohne Unterbrechung frei sein, bevor die nächste Schicht beginnt. Wer bis 22:00 arbeitet, darf also frühestens um 9:00 wieder anfangen.
In einigen Branchen, etwa in Krankenhäusern, Gaststätten oder in der Landwirtschaft, darf die Ruhezeit unter Bedingungen auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn das an anderer Stelle ausgeglichen wird.
Die tägliche Arbeitszeit selbst ist nach § 3 ArbZG auf 8 Stunden begrenzt. Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
Pausen für Jugendliche unter 18
Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 11 JArbSchG) mit strengeren Regeln: Bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten.
| Arbeitszeit | Erwachsene (ArbZG) | Jugendliche (JArbSchG) |
|---|---|---|
| bis 4,5 Stunden | keine | keine |
| mehr als 4,5 bis 6 Stunden | keine | 30 Minuten |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | 60 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten | nicht erlaubt (max. 8 Stunden, in Ausnahmen 8,5) |
Als Pause zählen bei Jugendlichen nur Unterbrechungen von mindestens 15 Minuten. Länger als 4,5 Stunden am Stück dürfen Jugendliche nicht ohne Pause arbeiten.
Was passiert bei Verstößen?
Verantwortlich für die Einhaltung ist der Arbeitgeber. Wer als Arbeitgeber die Pausen nicht gewährt, handelt ordnungswidrig. Das Arbeitszeitgesetz sieht dafür Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vor.
Für den Betrieb ist es deshalb sinnvoll, Pausen mitzuerfassen. Eine Zeiterfassung, die Kommen, Gehen und Pausen festhält, zeigt auf einen Blick, ob jemand länger als 6 Stunden ohne Pause gearbeitet hat.
Arbeitszeiterfassung Pflicht: was Arbeitgeber jetzt tun müssen
Häufige Fragen
Wie viel Pause bei 8 Stunden Arbeit?
Mindestens 30 Minuten. Das Arbeitszeitgesetz schreibt bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden Arbeit 30 Minuten Ruhepause vor. Mit Pause sind Sie dann 8,5 Stunden im Betrieb.
Muss ich bei 6 Stunden Arbeit Pause machen?
Nein, bei genau 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben. Die Pflicht beginnt erst bei mehr als 6 Stunden. Für Jugendliche gelten strengere Regeln: Sie brauchen schon ab mehr als 4,5 Stunden 30 Minuten Pause.
Wie viel Pause bei 9 Stunden?
Bei genau 9 Stunden reichen 30 Minuten. Erst wer mehr als 9 Stunden arbeitet, braucht mindestens 45 Minuten Pause, zum Beispiel 7:00 bis 16:45 mit 45 Minuten Pause.
Kann ich die Pause am Ende machen und früher gehen?
Nein. Die Pause soll die Arbeit unterbrechen, und niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten. Eine Pause am Ende des Tages erfüllt das Gesetz nicht.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
In der Regel nicht. Die gesetzliche Ruhepause ist keine Arbeitszeit und wird normalerweise nicht bezahlt, außer Vertrag oder Tarifvertrag sehen etwas anderes vor.
Darf ich die Pause in mehrere kurze Pausen teilen?
Ja, aber jeder Abschnitt muss mindestens 15 Minuten dauern. Zweimal 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pause, dreimal 10 Minuten nicht.