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Urlaubsrechner: Urlaubsanspruch berechnen

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei Teilzeit, bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr, und behalten Sie den Resturlaub im Blick.

Urlaubsanspruch berechnen

Ihr Urlaubsanspruch (Tage)–
Anspruch für ein ganzes Jahr
–
Gesetzlicher Mindesturlaub
–
Volle Monate
–

Resturlaub berechnen

Tragen Sie genommene Urlaubstage ein. Die Arbeitstage (Montag bis Freitag) werden aus dem Zeitraum berechnet und lassen sich ändern. Die Daten bleiben nur in diesem Browser.

VonBisArtTage
Resturlaub–
Verfügbar
–
Urlaub genommen
–
Krankheitstage (nicht abgezogen)
–

So berechnen Sie den Urlaubsanspruch

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 4 Wochen Urlaub im Jahr: 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Viele Verträge und Tarifverträge geben mehr, oft 30 Tage.

Bei Teilzeit zählt die Zahl Ihrer Arbeitstage, nicht die Stunden: Urlaubstage × Ihre Arbeitstage ÷ Arbeitstage in Vollzeit. Wer 3 Tage pro Woche arbeitet und in Vollzeit 30 Tage hätte, bekommt 30 × 3 ÷ 5 = 18 Urlaubstage.

Anteiliger Urlaub bei Eintritt und Austritt

Den vollen Anspruch gibt es erst nach 6 Monaten (Wartezeit). Davor und beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte steht Ihnen 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat zu. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet.

Resturlaub

Urlaub soll im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist bis zum 31. März möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Krankheitstage während des Urlaubs werden nicht angerechnet, wenn Sie ein ärztliches Attest haben.

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

Mindestens 4 Wochen im Jahr: 20 Arbeitstage bei 5 Arbeitstagen pro Woche oder 24 Werktage bei 6 Tagen. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann mehr vorsehen.

Wie berechne ich den Urlaub bei Teilzeit?

Urlaubstage in Vollzeit × Ihre Arbeitstage pro Woche ÷ Arbeitstage in Vollzeit. Die Zahl der Stunden pro Tag spielt keine Rolle.

Wie viel Urlaub habe ich im ersten Jahr?

In den ersten 6 Monaten 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Nach 6 Monaten entsteht der volle Anspruch, wenn Sie in der ersten Jahreshälfte begonnen haben.

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